Online-Casino-Glücksspiel - verlorenes Geld von der Bank, PayPal oder dem Kreditkartenunternehmen, wie VISA oder Mastercard zurückholen!

„Glücksspiel ohne Reue“

Verluste beim Online-Glücksspiel können zurückgeordert werden

Die aktuelle Corona-Virus Pandemie (Covid-19) zwingt die Vielzahl der Bevölkerung zu Hause zu bleiben. Neben Kinos und Restaurants sind auch vielerorts die Casinos/Spielhallen geschlossen, weshalb es um so mehr Bürger in die Online Casinos locken wird.

Da ist es gut zu wissen, dass Verluste beim Online-Poker/Glückspiel zurückgefordert werden können.

Wir verraten wie es geht und helfen Ihnen bei der Durchsetzung...

Was viele nicht wissen:

Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass online Glücksspiels in Deutschland an sich illegal bzw. verboten ist.

Dies folgt aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags. Dort heißt es:

„(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“

Zulässig sind öffentliche Glücksspiele nur, sofern sie behördlich genehmigt wurden (§ 284 StGB), was bei den Online Casinos (außer teilweise in Schleswig Holstein) nicht der Fall ist. Ausnahmen bilden hier nur staatliche Lotterien oder Sportwetten.

Gerade diese Illegalität erlaubt es nun Nutzern der Plattformen ihre verlorenen Wetteinsätze zurückzufordern.


Verlorene Einsätze zurückfordern – so geht es:

Da der GlückStV illegales Glücksspiel verbietet, sind auch sämtliche Aktivitäten in diesem Zusammenhang, wie der entsprechende Zahlungsverkehr illegal.

Nutzer haben somit einen Anspruch gegen die Casino Betreiber wie „888 Germany“, „Bet at home“ etc. auf Rückerstattung ihrer Wetteinsätze. Da die meisten Anbieter von Onlinecasions ihren Sitz im Ausland haben, dürfte eine Durchsetzung der Ansprüche allerdings schwierig bis unmöglich sein dürfte.

Allerdings läuft der Zahlungsverkehr meistens über Zahlungssysteme wie PayPal.

Doch auch diese Zahlungsabwicklung ist bereits unzulässig/illegal, wie auch jüngst das Landgericht Ulm bestätigte.

Das Gericht stellte u.a. fest. dass es sich bei dem Mitwirkungsverbot an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Onlineglücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV um ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB handelt. Dies führe zu der zivilrechtlichen Konsequenzen, dass die Zahlungen der Nutzer von PayPal zurückzuerstattensind. In dem vorliegenden Fall waren dies Zahlungen i.H.v. 9.662,23 €.

Die Richter stellten zudem klar, dass nur so das Ziel des Glücksspielstaatsvertrages sämtliche illegale Glücksspielaktivitäten – eben auch die Zahlungsleistungenzu unterbinden, erreicht werden könne. Die Zahlungsdiensteleister treffe insoweit eine Kontrollpflicht. Kommen sie dieser nicht nach, seien sie nicht gutgläubig und müssen die Wetteinsätze zurückerstatten.

Was jedoch in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis mit gewissen Hürden verbunden, die der juristische Laie nur selten alleine überwinden kann.

Im Falle eines Rückforderungsanspruchs ist daher rechtlicher Rat sinnvoll, um erfolgreich gegen den Online Casino Betreiber bzw. den Zahlungsdiensteanbieter vorgehen zu können.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 22.03.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.